Hinzuverdienst zur Rente – Einkunftsgrenzen, Besteuerung, Möglichkeiten

Lesezeit: 15 Minuten – Thema: Hinzuverdienst, Grenzen, Rentenalter, etc. – Stand: 01.08.2021 – Autorin: Annika Fleuren

Immer mehr Menschen arbeiten auch nach dem Renteneintritt weiter. Nicht immer, weil es finanziell notwendig ist, oft auch einfach weil ihnen die Arbeit Spaß macht oder sie sich weiterhin eine Aufgabe wünschen. Doch wie viel Hinzuverdienst ist in der Rente eigentlich erlaubt? Erfahren Sie in folgendem Beitrag, mit welchen steuerlichen Abzügen Sie als Rentner bei einem zusätzlichen Einkommen rechnen müssen und warum sich insbesondere der Hinzuverdienst in Form von Online-Umfragen als Rentner lohnen kann.

Hinzuverdienst für Rentner
Unbeschwert in die Zukunft mit Glaxes.com


Was dürfen Rentner hinzuverdienen? Einkommensgrenzen und Besteuerung

Wie viel Sie als Rentner hinzuverdienen dürfen, ist abhängig von Ihrer individuellen Lebenssituation. Grundsätzlich gilt aber: Das zusätzliche Einkommen wird in bestimmten Fällen angerechnet und führt dann zu einer geringeren Rente. Wesentlich für die Höhe des erlaubten Zuverdiensts zur Rente ist, ob Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann zusätzlich zur gesetzlichen Rente unbegrenzt hinzuverdienen. Für Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze gelten jedoch Hinzuverdienstgrenzen. Welche das sind, erklären wir in folgenden Abschnitten:

Teilnahmebedingungen | Datenschutz | Glaxes.com Credo zu erlichen Umfragen!


Hinzuverdienstgrenzen bei Renteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 👴🏻👵🏻

Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente gezahlt werden, sind beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten. Wer diese Grenzen überschreitet, bekommt je nach Höhe weniger oder keine Rente.

Wenn Sie als Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze etwas hinzuverdienen möchten und trotzdem nicht auf die volle Rente verzichten möchte, darf pro Jahr nicht mehr als 6.300 € hinzuverdienen. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40% auf die Rente angerechnet. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze vorübergehend deutlich erhöht. Für 2021 liegt sie bei 46.060 Euro – 2021 lohnt es sich daher, Zuverdienstmöglichkeiten vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu prüfen.

Aber auch für die 40%-Anrechnung gibt es eine Obergrenze: den sogenannten Hinzuverdienstdeckel. Die Obergrenze ist so hoch wie das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre. Sind geminderte Rente plus Hinzuverdienst höher, wird der darüber liegende Betrag zu 100 % auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Sollte sich Ihr Einkommen ändern, sollten Sie das auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Hinzuverdienst im Rentenalter
Voll-Elektrisch fahren – Ja und Nein!

Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug der Erwerbsminderungsrente

Bei der Erwerbsminderungsrente wird bei den Hinzuverdienstgrenzen zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente unterschieden.

Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente:

Für die Rente wegen voller Erwerbsminderung gelten dieselben Hinzuverdienstgrenzen wie oben aufgeführt. Zusätzlich können Erwerbsminderungsrentner Grundsicherung erhalten.

Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungsrente:

Und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze vom Rentenversicherungsträger individuell berechnet. Dafür wenden Sie sich am besten direkt an den Rentenversicherungsträger.

Rentenalter mit Unterstützung

Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Witwer- oder Witwenrente

Anrechnung eines Hinzuverdiensts auf Witwer- oder Witwenrenten gelten Freibeträge, die mit der gesetzlichen Rente regelmäßig ansteigen. In den West-Bundesländern liegt der Freibetrag aktuell bei 872,53 Euro; in den Ost-Bundesländern bei 841,90 Euro. Für jedes eigene Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 185,08 Euro im Westen und 178,58 Euro im Osten. 40 Prozent des zusätzlichen Einkommens, das diese Freibeträge übersteigt, werden auf die Witwer- oder Witwenrente angerechnet.

Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug der Waisen-Rente

Wer eine Waisenrente bezieht, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen.

Anrechnungsfähige und nicht anrechnungsfähige Einkommen

Beim Einkommen wird unterschieden zwischen anrechnungsfähigem und nicht anrechnungsfähigem Einkommen. Nur anrechnungsfähige Einkommensarten können zu einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze führen, deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Einkommensarten als Rentner unterscheiden zu können.

Anrechnungsfähige Einkommen

Anrechnungsfähige Einkommensarten, die zu einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen führen können, sind zum Beispiel:

  • Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung
  • Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bei gleichzeitiger Erwerbsminderungsrente
  • In einigen Fällen auch: Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und weitere

Nicht anrechnungsfähige Einkommen

Nicht als Hinzuverdienst in der Rente angerechnet werden beispielsweise:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Betriebsrenten und beamtenrechtliche Pensionen
  • Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (wenn nicht Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit)
  • Einkünfte aus Vermögen
  • Lebensversicherung
  • Private Rentenversicherung

Tipp: Doppelbesteuerung überprüfen!

Sie sind Neurentner? Dann ist das Thema „Doppelbesteuerung“ für Sie hoch interessant. Aber was bedeutet das? Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden und dann später in der Auszahlungsphase noch einmal besteuert werden.

Betroffen sind häufig Altersrenten mit einem hohen steuerpflichtigen Anteil – insbesondere ehemals Selbstständige ohne steuerfreien Arbeitgeberbeitrag. Aber auch Arbeitnehmer können betroffen sein – umso wahrscheinlicher, je näher der Rentenbeginn am Jahr 2040 liegt und je höher der Arbeitslohn in der Zeit vor 2005 war. So ist bei Rentenbeginn im Jahr 2040 die Rente voll steuerpflichtig, die hierfür eingezahlten Beiträge sind aber nur 15 Jahre lang (von 2025 bis 2039) voll absetzbar.

Das Gute: Sie können sich gegen eine eventuelle Doppelbesteuerung wehren. Wenn Sie glauben, dass auch bei Ihnen eine Doppelbesteuerung der Rente vorliegt, dann können Sie Einspruch gehen Ihren Steuerbescheid einlegen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass es in Ihrem konkreten Fall zu einer Doppelbesteuerung gekommen ist. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an Ihren Steuerberater.

Mit Online-Umfragen als Rentner einfach und seriös hinzuverdienen

Glaxes für Hinzuverdienst zur Rente

Es gibt viele Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner. Eine einfache und seriöse Möglichkeit, die Rente sinnvoll aufzustocken sind Online-Umfragen. Denn: Bei Online-Umfragen geht es einzig und allein um die eigene Meinung – es sind keine besonderen Fähigkeiten oder Fertigkeiten nötig. Ob Schüler, Hausfrau, Friseur, Rechtsanwalt oder eben Rentner – der Nebenjob ist für jeden, egal ob jung und alt, ob weiblich oder männlich geeignet.

Als Rentner möchte man trotz Nebenjob natürlich auch seine Freizeit genießen. Auch deshalb sind Online-Umfragen für Rentner besonders spannend: Teilen Sie Ihre Zeit einfach fleixbel ein und nehmen Sie dann an Umfragen teil, wenn Sie Lust darauf haben. Auch in Bezug auf Ihren Verdienst sind Sie jederzeit offen: An je mehr Umfragen Sie teilnehmen, desto höher ist Ihr Hinzuverdienst.

Falls Sie nun Interesse haben: Ein Hinzuverdienst zur Rente mit Umfragen? – Geht das überhaupt?

Glaxes.com: Verdienen Sie als Rentner Geld mit Ihrer Meinung

Bei glaxes.com finden Sie viele interessante Online-Umfragen, für die Sie angemessen bezahlt werden. Bis zu 15 Euro für 30 Minuten sind dabei nicht unüblich. Dabei arbeitet glaxes.com ausschließlich mit seriösen Marktforschungsinstituten zusammen. Diese wiederum sind im Auftrag unterschiedlicher Unternehmer tätig, um herauszufinden, wie die Zielgruppe der Unternehmen tickt. Sie verdienen mit Online-Umfragen also nicht nur Geld, sondern haben auch die Möglichkeit, durch Ihre Meinung aktiv an der Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen mitzuwirken.

Teilen Sie Ihre Zeit einfach flexibel ein und nehmen Sie an den Umfragen teil, die für Sie spannend sind. Da es für das Ausfüllen von bezahlten Onlineumfragen nichts weiter braucht als einen Computer mit Internetzugriff, ist der Zugang zur Teilnahme sehr einfach. Die Besonderheit: Sie können die Höhe und den Auszahlungszeitpunkt für Ihre geleistete Arbeit selbst bestimmen und frei zwischen Auszahlung und Gutscheinen wählen. So können Sie auch als Rentner eventuell vorliegende Hinzuverdienstgrenzen einfach vermeiden und kommen in den vollen Genuss Ihres Hinzuverdiensts in der Rente!

Die Vorteile von der Teilnahme an Online-Umfragen auf glaxes.com im Überblick:

  • Attraktive Verdienstmöglichkeiten: Bis zu 15 Euro Verdienst für 30 Minuten Arbeit möglich!
  • Flexible Zeiteinteilung: Bestimmen Sie selbst, wann und wie häufig Sie an den Umfragen teilnehmen!
  • Mehr vom Geld: Bestimmen Sie Auszahlungszeitpunkt und Höhe selbst und umgehen Sie so eventuelle Hinzuverdienstgrenzen!
  • Gutschein oder doch lieber Geld? Entscheiden Sie selbst!
  • Seriös und transparent hinzuverdienen: keine versteckten Kosten – Sie können nur gewinnen!
  • Einfache Heimarbeit: Beantworten Sie die Online-Umfragen bequem von zuhause aus über Ihren Rechner!
  • Für jeden geeignet: nur deutschsprachige Fragebögen/Tests, keine Mindestvoraussetzungen!
  • Ihre Meinung zählt: Tun Sie etwas Sinnvolles und helfen Sie mit Ihrer Meinung Unternehmen bei der Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen!

✅ So funktioniert glaxes.com

Die Teilnahme an den Online-Umfragen von glaxes.com ist total einfach. So funktioniert’s:

Vorschau in neuem Tab(öffnet in neuem Tab)

Scroll to Top